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   BVerwG, 13.08.1997 - 1 D 2.97   

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https://dejure.org/1997,17907
BVerwG, 13.08.1997 - 1 D 2.97 (https://dejure.org/1997,17907)
BVerwG, Entscheidung vom 13.08.1997 - 1 D 2.97 (https://dejure.org/1997,17907)
BVerwG, Entscheidung vom 13. August 1997 - 1 D 2.97 (https://dejure.org/1997,17907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Finanzielle Notlage als Milderungsgrund im Disziplinarverfahren - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis bei Zerstörung einer unabdingbaren Vertrauensgrundlage - Voraussetzungen für die Annahme eines Milderungsgrundes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1997 - 1 D 2.97
    Die Voraussetzungen dieses Milderungsgrundes sind deshalb nur erfüllt, wenn der Zugriff auf amtlich anvertrautes oder amtlich erlangtes Geld zu dem Zweck erfolgt, eine existenzbedrohende Notlage abzuwenden oder zu mildern (stRspr, z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - <BVerwGE 103, 177 [BVerwG 05.10.1994 - 1 D 31/94] = BVerwG DokBer B 1995, 75 = NVwZ-RR 1995, 287 = DÖD 1995, 194 = IÖD 1995, 22>).

    Dieser Betrag liegt deutlich über den Sozialhilfesätzen, an denen sich der Senat für das Vorliegen einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Notlage orientiert (Urteil vom 5. Oktober 1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 04.06.1996 - 1 D 48.95

    Disziplinarrechtliche Folgen bei Veruntreuung von Nachnahmebeträgen und

    Auszug aus BVerwG, 13.08.1997 - 1 D 2.97
    Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr, z.B. Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 1 D 48.95 -).
  • OVG Niedersachsen, 14.07.2005 - 1 NDH L 1/04

    Voraussetzungen für die Aberkennung des Ruhegehalts; Rechtfertigung der

    Diese Pfändungsgrenze liegt indessen weit höher als die damals geltenden Sozialhilfesätze, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Beurteilung, ob eine existenzbedrohende wirtschaftliche Notlage vorliegt, maßgebend sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.08.1997 - 1 D 2/97 - Urt. v. 05.10.1994 - 1 D 31.94 -, BVerwGE 103, 177).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 11.97

    Bindungswirkungen für das Bundesverwaltungsgericht und Disziplinargerichte trotz

    Wer diese für den geordneten Ablauf des Postbetriebs unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann regelmäßig nicht Beamter bleiben (stRspr z.B. Urteil vom 13. August 1997 - BVerwG 1 D 2.97 -).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 14.98

    Entwendung von Gegenständen aus Güterwagen durch einen Bahnbeamten des mittleren

    Die Voraussetzungen dieses Milderungsgrundes sind deshalb nur dann erfüllt, wenn der Zugriff auf amtlich anvertrautes oder dienstlich zugängliches Gut zu dem Zweck erfolgt, eine existenzbedrohende Notlage abzuwenden oder zu mildern (vgl. u.a. Urteil vom 12. August 1997 - BVerwG 1 D 30.97 - ; Urteil vom 13. August 1997 - BVerwG 1 D 2.97 -).
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